Öffentliche Mitwirkungsauflage Eigergletscher

Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher», mit Zonenplanänderung und Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher», mit Änderung des Zonenplans sowie der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher» liegt grösstenteils auf Grund der Gemeinde Lauterbrunnen, betrifft jedoch auch Grund der Gemeinde Grindelwald. Parallel zur Planung soll eine flächengleiche Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgen. Danach wird die Gemeinde Grindelwald nicht mehr von der Planung betroffen sein. Bis die Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgt ist, werden die Planungsschritte in beiden Gemeinden durchgeführt.


Zur Einsichtnahme liegen auf:
Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher»

Änderung Zonenplan zur UeO Nr. 53 «Eigergletscher»

Änderung Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»

Die erwähnten Unterlagen liegen vom 25. September 2025 bis am 27. Oktober 2025 bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der dieser Webseite einsehbar.

Während der Mitwirkungsfrist kann jede Person schriftlich Stellungnahmen und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.


Grindelwald, 22. September 2025
Der Gemeinderat